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Zitierungen von § 187 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 187 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1067
Artikel 1 GWBPandG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
...  § 186 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 2 EnWRKAnpG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... und Schlussbestimmungen § 186 Anwendungsbestimmung zu § 47k § 187 Übergangs- und Schlussbestimmungen". 2. In § 29 Satz 1 wird nach dem ... im Bundesanzeiger bekannt zu machen." 6. Der bisherige § 186 wird § 187 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 187 Übergangs- und Schlussbestimmungen". b) In Absatz 1 wird die Angabe ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 1 GWBuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der durchschnittlichen Inflationsrate in Deutschland berechnet wird,". 25. Dem § 187 wird folgender Absatz 11 angefügt: „(11) Das Bundeskartellamt kann eine ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 6, die §§ 165 und 167 Absatz 2 Satz 1 sind entsprechend anzuwenden." 42. § 186 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 werden nach den Wörtern „sowie ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... folgt gefasst: „Teil 5 Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3". 68. § 186 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „2017" durch ...