interne Verweise§ 34 GWB Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde (vom 07.11.2023) ... 6 gilt entsprechend. Im Falle einer bestandskräftigen Entscheidung im Sinne des § 33b Satz 1 oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Sinne des § 33b Satz 2 beginnt die ... im Sinne des § 33b Satz 1 oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Sinne des § 33b Satz 2 beginnt die Frist nach Satz 1 ...
§ 89b GWB Verfahren (vom 07.11.2023) ... Union oder gegen die Artikel 5, 6 oder 7 der Verordnung (EU) 2022/1925 durch eine gemäß § 33b bindende Entscheidung der Wettbewerbsbehörde festgestellt wurde, kann die Herausgabe dieser ...
§ 187 GWB Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 07.11.2023) ... galt. (3) Mit Ausnahme von § 33c Absatz 5 sind die §§ 33a bis 33f nur auf Schadensersatzansprüche anwendbar, die nach dem 26. Dezember 2016 entstanden ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021) ... sind. (2) Die §§ 1 bis 3 Absatz 1, die §§ 19 bis 21, 32 bis 34a, 48 bis 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 8 9. GWBÄndG Inkrafttreten ... Artikel 1 Nummer 17 treten die §§ 33a bis 33f und 33h unter Ausnahme von § 33c Absatz 5 mit Wirkung vom 27. Dezember 2016 in Kraft. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch § 33a Schadensersatzpflicht § 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde § 33c ... vier Monate ausgeschlossen." 17. § 33 wird durch die folgenden §§ 33 bis 33h ersetzt: „§ 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ... 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung. § 33b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde Wird wegen eines ... diesen Anspruch nicht erheblich sind, 4. die Bindungswirkung von Entscheidungen nach § 33b , 5. die Wirksamkeit der öffentlichen Durchsetzung des Kartellrechts und ... 33h Absatz 6 gilt entsprechend. Im Falle einer bestandskräftigen Entscheidung im Sinne des § 33b Satz 1 oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Sinne des § 33b Satz 2 beginnt die ... im Sinne des § 33b Satz 1 oder einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung im Sinne des § 33b Satz 2 beginnt die Frist nach Satz 1 erneut." 19. § 34a Absatz 5 wird wie folgt ... „(5) Ansprüche nach Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. Die §§ 33b und 33h Absatz 6 gelten entsprechend." 20. Vor § 35 wird die Überschrift ... ist, den Hinweis auf die Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde nach § 33b ." 43. Vor § 54 werden die Überschriften wie folgt gefasst: ... des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch eine gemäß § 33b bindende Entscheidung der Wettbewerbsbehörde festgestellt wurde, kann die Herausgabe dieser ... „(3) Mit Ausnahme von § 33c Absatz 5 sind die §§ 33a bis 33f nur auf Schadensersatzansprüche anwendbar, die nach dem 26. Dezember 2016 entstanden ...
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