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Zitierungen von § 39a GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47c GWB Datenverwendung (vom 01.04.2021)
... Beschlussabteilung im Bundeskartellamt für Fusionskontrollverfahren nach den §§ 35 bis 41 und für Sektoruntersuchungen nach § 32e sowie 4. der Bundesnetzagentur ...
§ 73 GWB Zulässigkeit, Zuständigkeit (vom 15.07.2021)
... der Kartellbehörde zuständige Oberlandesgericht, in den Fällen der §§ 35 bis 42 das für den Sitz des Bundeskartellamts zuständige Oberlandesgericht, und zwar ...
§ 187 GWB Übergangs- und Schlussbestimmungen (vom 07.11.2023)
... über Ordnungswidrigkeiten gewährt sind. (9) Die §§ 35 bis 41 sind nicht anzuwenden auf einen Zusammenschluss im Krankenhausbereich, soweit 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 1 GWBuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)". b) Die Angabe zu § 39a wird wie folgt gefasst: „§ 39a (weggefallen)". 2. § ... Act)". b) Die Angabe zu § 39a wird wie folgt gefasst: „ § 39a (weggefallen) ". 2. § 32e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie ... und Unterschrift versehenes schriftliches Empfangsbekenntnis" eingefügt. 9. § 39a wird aufgehoben. 10. Dem § 44 wird folgender Absatz 4 angefügt:  ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
...  b) Nach der Angabe zu § 39 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 39a Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse". c) Die Angaben ... anzuzeigen. § 41 bleibt unberührt." 16. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Aufforderung zur Anmeldung künftiger ... 16. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „ § 39a Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse (1) Das ... der Kartellbehörde zuständige Oberlandesgericht, in den Fällen der §§ 35 bis 42 das für den Sitz des Bundeskartellamts zuständige Oberlandesgericht, und zwar ... c) Folgender Absatz 9 wird angefügt: „(9) Die §§ 35 bis 41 sind nicht anzuwenden auf einen Zusammenschluss im Krankenhausbereich, soweit  ...
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