Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2966
Artikel 1 PreisMissbrBekG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... ihrer Aufgaben abgegeben, liegt keine unbillige Behinderung vor." 3. In § 22 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort angewendet" durch das Wort angewandt" ... nach § 17 Abs. 3" gestrichen und bb) wird die Angabe § 22 Abs. 4" durch die Angabe § 22 Abs. 2" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 ... und bb) wird die Angabe § 22 Abs. 4" durch die Angabe § 22 Abs. 2" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ... Verhaltens Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts § 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die ... 3, 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder". 7. Vor § 22 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Kapitel 3 Anwendung des ... „Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts". 8. In § 22 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „des Zweiten Abschnitts" durch die Wörter „des ...
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