Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 28 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GWB Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen (vom 19.01.2021)
... von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1 , § 30 Absatz 2a, 2b und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. Absatz 1 in ... 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen, die Preise nach § 28 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 31 Absatz 1 Nummer 3 ...
§ 21 GWB Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (vom 09.06.2017)
... zwingen, 1. einer Vereinbarung oder einem Beschluss im Sinne der §§ 2, 3, 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder 2. sich mit anderen ...
§ 62 GWB Gebührenpflichtige Handlungen (vom 19.01.2021)
... b) 250 Euro für Verfügungen in Bezug auf Vereinbarungen oder Beschlüsse der in § 28 Absatz 1 bezeichneten Art, c) im Fall des § 26 Absatz 4 den Betrag für die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. Absatz 1 in Verbindung mit ... 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen, die Preise nach § 28 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 31 Absatz 1 Nummer 3 binden."  ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... b) 250 Euro für Verfügungen in Bezug auf Vereinbarungen oder Beschlüsse der in § 28 Absatz 1 bezeichneten Art, c) im Fall des § 26 Absatz 4 den Betrag für die ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
...  Kapitel 5 Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche § 28 Landwirtschaft § 29 Energiewirtschaft § 30 Presse  ... „1. einer Vereinbarung oder einem Beschluss im Sinne der §§ 2, 3, 28 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2a oder Absatz 2b beizutreten oder". 7. Vor § 22 wird ... Abschnitt" durch die Wörter „nach Kapitel 6" ersetzt. 11. Vor § 28 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Kapitel 5 Sonderregeln für ...
Anzeige