Anlage 1 (zu § 11 Abs. 3)
siehe BGBl. I 2001 S. 1243
interne Verweise§ 11 BehWerkPrV Bestehen der Prüfung ... (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Befreiung gemäß ...
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