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Zitierungen von § 33 WpÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33a WpÜG Europäisches Verhinderungsverbot (vom 14.07.2006)
... Die Satzung einer Zielgesellschaft kann vorsehen, dass § 33 keine Anwendung findet. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Absatzes 2.  ...
§ 33c WpÜG Vorbehalt der Gegenseitigkeit (vom 01.01.2024)
... Die Hauptversammlung einer Zielgesellschaft, deren Satzung die Anwendbarkeit des § 33 ausschließt, kann beschließen, dass § 33 gilt, wenn der Bieter oder ein ihn ... deren Satzung die Anwendbarkeit des § 33 ausschließt, kann beschließen, dass § 33 gilt, wenn der Bieter oder ein ihn beherrschendes Unternehmen einer dem § 33a Abs. 2 ...
§ 60 WpÜG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024)
... abzugeben, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 veröffentlicht, 8. entgegen § 33 Abs. 1 Satz 1 oder § 33a Abs. 2 Satz 1 eine dort genannte Handlung vornimmt, 9. entgegen § ...
 
Zitat in folgenden Normen

WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... die §§ 1 bis 9, 2. § 29, 3. § 30, 4. § 33 , 5. § 33a, 6. § 33b, 7. § 33c, 8. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
...  „§ 11a Europäischer Pass". b) Nach der Angabe zu § 33 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 33a Europäisches ... der Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung erworben haben." 15. § 33 Abs. 3 wird aufgehoben. 16. Nach § 33 werden die folgenden §§ 33a bis ... erworben haben." 15. § 33 Abs. 3 wird aufgehoben. 16. Nach § 33 werden die folgenden §§ 33a bis 33d eingefügt: „§ 33a ... Verhinderungsverbot (1) Die Satzung einer Zielgesellschaft kann vorsehen, dass § 33 keine Anwendung findet. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Absatzes 2. (2) ... (1) Die Hauptversammlung einer Zielgesellschaft, deren Satzung die Anwendbarkeit des § 33 ausschließt, kann beschließen, dass § 33 gilt, wenn der Bieter oder ein ihn ... Satzung die Anwendbarkeit des § 33 ausschließt, kann beschließen, dass § 33 gilt, wenn der Bieter oder ein ihn beherrschendes Unternehmen einer dem § 33a Abs. 2 ... Wort „oder" durch ein Komma ersetzt, in Nummer 8 werden nach der Angabe „§ 33 Abs. 1 Satz 1" die Angabe „oder § 33a Abs. 2 Satz 1" eingefügt, der ...