Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 44 WpÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 WpÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung
V. v. 17.07.2006 BGBl. I S. 1698
§ 1 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 39a, 20. § 39b, 21. § 39c und 22. die §§ 40 bis 68.  ...
§ 2 WpÜGAnwendV Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... 4 Satz 1, 9. § 38, 10. § 39 und 11. die §§ 40 bis 68.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 4, § 43 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 sowie in § 44 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822), das ...

Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 20 SchwFinBG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... b) Absatz 2 wird aufgehoben. 5. § 41 Absatz 4 wird aufgehoben. 6. § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Veröffentlichungsrecht der ... 41 Absatz 4 wird aufgehoben. 6. § 44 wird wie folgt gefasst: „ § 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt Die Bundesanstalt kann ihre ...

Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 08.07.2006 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 ÜbernRLUG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... das Wort „elektronischen" eingefügt. 21. In § 44 wird vor dem Wort „Bundesanzeiger" das Wort „elektronischen" ...