§ 3 Aufgaben
(1) Die Bundesanstalt hat die Aufgaben nach den Abschnitten 4, 5, 7 und 8.
(2) Postnachfolgeunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind die Postnachfolgeunternehmen im Sinne des §
38 Absatz 1 des
Postpersonalrechtsgesetzes.
(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann der Bundesanstalt im Einvernehmen mit den Postnachfolgeunternehmen weitere Folgeaufgaben der Neuordnung des Postwesens in Bezug auf die Beschäftigten des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Bundespost übertragen.
(4) Über die in diesem Gesetz genannten Aufgaben hinaus darf die Bundesanstalt weder Rechte noch Einfluß in bezug auf die Postnachfolgeunternehmen ausüben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 19 BAPostG Finanzierung (vom 06.06.2015) ... Die Aufgaben nach § 3 nimmt die Bundesanstalt nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher entgeltlicher ...
Zitat in folgenden NormenSatzung der Deutsche Post AG
Anhang zu Artikel 3 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2343
Satzung der Deutsche Postbank AG
Anhang zu Artikel 3 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2346
Satzung der Deutsche Telekom AG
Anhang zu Artikel 3 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2350
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)
G. v. 21.11.2012 BGBl. I S. 2299
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 3 BPPersRFG Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes ... Rechtsform, Sitz § 2 Aufsicht Abschnitt 2 Aufgaben § 3 Aufgaben Abschnitt 3 Organisation § 4 Leitung § 5 ... „privaten Unternehmen (Postnachfolgeunternehmen)" ersetzt. 5. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSatzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Anlage zu Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325, 2331; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 12 Nr. 10 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
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