Änderung § 30 BAPostG vom 06.06.2015

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 BPPersRFG am 6. Juni 2015 und Änderungshistorie des BAPostG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 30 BAPostG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.06.2015 geltenden Fassung
§ 30 BAPostG n.F. (neue Fassung)
in der am 06.06.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 30 Übergangsregelungen


(Text neue Fassung)

§ 30 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Bis zum Tage der Bestellung der Präsidentin oder des Präsidenten werden deren oder dessen Aufgaben vom bisherigen Vorsitzenden des Vorstands der Bundesanstalt wahrgenommen.

(2) Bezüglich der Prüfung und Entlastung des Vorstands gilt § 22 des Bundesanstalt Post-Gesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze geltenden Fassung.

(3) Der bisherige Verwaltungsrat führt die Aufgaben bis zu seiner Neubildung fort.

(4) Abweichend von § 21 werden für das Jahr des Inkrafttretens des Artikels 1 des Gesetzes zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze der Jahresabschluss sowie der Lage- und Geschäftsbericht für das jeweilige Rumpfgeschäftsjahr aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze ist der Wirtschaftsplan entsprechend den Neuregelungen anzupassen.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed