§ 27 - Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Abschnitt 8 Soziale Aufgaben
Unterabschnitt 3 Wohnungsfürsorge
§ 27 Wohnungsfürsorge
Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.
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