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Synopse aller Änderungen des BAPostG am 01.10.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Oktober 2014 durch Artikel 3 des BPPersRFG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BAPostG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BAPostG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2014 geltenden Fassung
BAPostG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Errichtung
    § 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
    § 2 Aufsicht
Zweiter Abschnitt Aufgaben
    § 3 Gegenstand
Dritter Abschnitt Organisation
    § 4 Leitung
    § 5 Verwaltungsrat
    § 6 Einspruch gegen Beschlüsse des Verwaltungsrats
    § 7 Genehmigungen
    § 8 Satzung
Vierter Abschnitt Postbeamtenversorgungskasse
    § 9 Grundsätze
    § 10 Wirtschaftsführung, Rechnungslegung
    § 11 Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
    § 12 Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V.
    § 13 Überleitung der Beamtinnen und Beamten
Fünfter Abschnitt Aufgabenwahrnehmung in Bezug auf die Unternehmen
    § 14 (weggefallen)
    § 15 Disziplinarverfahren
    § 16 Entlassungen, Zurruhesetzungen
    § 17 (weggefallen)
    § 18 (aufgehoben)
Sechster Abschnitt Wirtschaftsführung
    § 19 Finanzierung
    § 20 Wirtschaftsplan
    § 21 Jahresabschluß, Lagebericht und Geschäftsbericht
    § 22 Prüfung und Entlastung der Präsidentin oder des Präsidenten
Siebter Abschnitt Personal
    § 23 Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter
    § 24 Überleitungsmaßnahmen für das Personal
    § 25 Vorübergehende geringerwertige Verwendung
Achter Abschnitt Soziale Aufgaben
    § 26 Betriebliche Sozialeinrichtungen
    Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse
       § 26a Organe
       § 26b Vorstand, Verwaltungsrat
       § 26c Satzung
       § 26d Aufgaben
    Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse
       § 26e Wirtschaftsplan
       § 26f Grundsätze der Beitragsgestaltung
       § 26g Beiträge in der Grundversicherung
       § 26h Ausgleichsfonds
       § 26i Sonstige Einnahmen
       § 26j Freistellung der Bundesrepublik Deutschland
       § 26k Verteilung des Verwaltungsaufwands
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 26l Beihilfebearbeitung für andere Stellen
    Unterabschnitt 3 Sonstige Regelungen im Sozialwesen
       § 27 Wohnungsfürsorge
       § 28 Übergangsregelung im Sozialwesen
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
    § 29 Vermögensübergang
    § 30 Übergangsregelungen
    Anlage (zu § 8 Satz 1) Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 26l (neu)




§ 26l Beihilfebearbeitung für andere Stellen


vorherige Änderung

 


Die Postbeamtenkrankenkasse kann nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Geschäftsbesorgungsverträge für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gegen Entgelt die folgenden Aufgaben ganz oder teilweise übernehmen:

1. die Beihilfebearbeitung,

2. die Führung der Beihilfeakten und

3. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese Beihilfeleistungen betreffen.

Die Übernahme bedarf der Zustimmung der jeweils zuständigen obersten Dienstbehörde und der Bundesanstalt.