Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.09.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin (MilchLMstrV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.1991 BGBl. I S. 520; aufgehoben durch § 26 V. v. 07.09.2021 BGBl. I S. 4194
Geltung ab 09.03.1991; FNA: 806-21-9-8 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 81 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der durch Artikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, verordnet der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692):



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