Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.09.2021 aufgehoben
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§ 9 - Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin (MilchLMstrV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.1991 BGBl. I S. 520; aufgehoben durch § 26 V. v. 07.09.2021 BGBl. I S. 4194
Geltung ab 09.03.1991; FNA: 806-21-9-8 Berufliche Bildung
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§ 9 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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