Zitierungen von § 5 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MilchLMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchLMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MilchLMstrV Gliederung der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
...  (2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 durchzuführen. (3) Die Prüfungsaufgaben sollen sich auf praktische ...
§ 6 MilchLMstrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 6 und § 5 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 7 MilchLMstrV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 5 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 5 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte Gewicht. (2) Über die Gesamtleistung in der Prüfung ... ist. (4) Die Prüfungen nach § 3 Absatz 10, § 4 Absatz 7 und § 5 Absatz 11 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 29.10.2008 BGBl. I S. 2155
Artikel 6 LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin
... Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 8 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin
... aufgehoben. 4. § 4 Absatz 7 Satz 2 und 3 wird aufgehoben. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil ... 2 und 3 wird aufgehoben. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung" ... länger als 20 Minuten dauern." 6. In § 6 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 9" ersetzt. 7. § 7 wird ... 6. In § 6 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3" durch die Angabe „§ 5 Absatz 9" ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 5 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 5 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 5 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 5 Absatz 10 das doppelte Gewicht." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... „(4) Die Prüfungen nach § 3 Absatz 10, § 4 Absatz 7 und § 5 Absatz 11 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese ...


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