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§ 35 - Bundesversorgungsgesetz (BVG)

neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 35



(1) 1Solange Beschädigte infolge der Schädigung hilflos sind, wird eine Pflegezulage von 376 Euro (Stufe I) monatlich gezahlt. 2Hilflos im Sinne des Satzes 1 sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. 3Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den in Satz 2 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muß, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist. 4Ist die Gesundheitsstörung so schwer, daß sie dauerndes Krankenlager oder dauernd außergewöhnliche Pflege erfordert, so ist die Pflegezulage je nach Lage des Falles unter Berücksichtigung des Umfangs der notwendigen Pflege auf 642, 916, 1.174, 1.524 oder 1.876 Euro (Stufen II, III, IV, V und VI) zu erhöhen. 5Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage sind die in der Verordnung zu § 30 Abs. 17 aufgestellten Grundsätze maßgebend. 6Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III. 7Hirnbeschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 erhalten eine Pflegezulage mindestens nach Stufe I.

(2) 1Wird fremde Hilfe im Sinne des Absatzes 1 von Dritten aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet und übersteigen die dafür aufzuwendenden angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage nach Absatz 1, wird die Pflegezulage um den übersteigenden Betrag erhöht. 2Leben Beschädigte mit ihren Ehegatten, Lebenspartnern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft, ist die Pflegezulage so zu erhöhen, dass sie nur ein Viertel der von ihnen aufzuwendenden angemessenen Kosten aus der pauschalen Pflegezulage zu zahlen haben und ihnen mindestens die Hälfte der pauschalen Pflegezulage verbleibt. 3In Ausnahmefällen kann der verbleibende Anteil bis zum vollen Betrag der pauschalen Pflegezulage erhöht werden, wenn Ehegatten, Lebenspartner oder ein Elternteil von Pflegezulageempfängern mindestens der Stufe V neben den Dritten in außergewöhnlichem Umfang zusätzliche Hilfe leisten. 4Entstehen vorübergehend Kosten für fremde Hilfe, insbesondere infolge Krankheit der Pflegeperson, ist die Pflegezulage für jeweils höchstens sechs Wochen über Satz 2 hinaus so zu erhöhen, dass den Beschädigten die pauschale Pflegezulage in derselben Höhe wie vor der vorübergehenden Entstehung der Kosten verbleibt. 5Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Ehegatte, Lebenspartner oder Elternteil nicht nur vorübergehend keine Pflegeleistungen erbringt; § 40a Abs. 3 Satz 3 gilt.

(3) Während einer stationären Behandlung wird die Pflegezulage nach den Absätzen 1 und 2 Empfängern von Pflegezulage nach den Stufen I und II bis zum Ende des ersten, den übrigen Empfängern von Pflegezulage bis zum Ablauf des zwölften auf die Aufnahme folgenden Kalendermonats weitergezahlt.

(4) 1Über den in Absatz 3 bestimmten Zeitpunkt hinaus wird die Pflegezulage während einer stationären Behandlung bis zum Ende des Kalendermonats vor der Entlassung nur weitergezahlt, soweit dies in den folgenden Sätzen bestimmt ist. 2Beschädigte erhalten ein Viertel der pauschalen Pflegezulage nach Absatz 1, wenn der Ehegatte, Lebenspartner oder der Elternteil bis zum Beginn der stationären Behandlung zumindest einen Teil der Pflege wahrgenommen hat. 3Daneben wird die Pflegezulage in Höhe der Kosten weitergezahlt, die aufgrund eines Pflegevertrages entstehen, es sei denn, die Kosten hätten durch ein den Beschädigten bei Abwägung aller Umstände zuzumutendes Verhalten, insbesondere durch Kündigung des Pflegevertrages, vermieden werden können. 4Empfänger einer Pflegezulage mindestens nach Stufe III erhalten, soweit eine stärkere Beteiligung der schon bis zum Beginn der stationären Behandlung unentgeltlich tätigen Pflegeperson medizinisch erforderlich ist, abweichend von Satz 2 ausnahmsweise Pflegezulage bis zur vollen Höhe nach Absatz 1, in Fällen des Satzes 3 jedoch nicht über den nach Absatz 2 Satz 2 aus der pauschalen Pflegezulage verbleibenden Betrag hinaus.

(5) 1Tritt Hilflosigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gleichzeitig mit der Notwendigkeit stationärer Behandlung oder während einer stationären Behandlung ein, besteht für die Zeit vor dem Kalendermonat der Entlassung kein Anspruch auf Pflegezulage. 2Für diese Zeit wird eine Pflegebeihilfe gezahlt, soweit dies in den folgenden Sätzen bestimmt ist. 3Beschädigte, die mit ihren Ehegatten, Lebenspartnern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten eine Pflegebeihilfe in Höhe eines Viertels der pauschalen Pflegezulage nach Stufe I. 4Soweit eine stärkere Beteiligung der Ehegatten, Lebenspartner oder eines Elternteils oder die Beteiligung einer Person, die den Beschädigten nahesteht, an der Pflege medizinisch erforderlich ist, kann in begründeten Ausnahmefällen eine Pflegebeihilfe bis zur Höhe der pauschalen Pflegezulage nach Stufe I gezahlt werden.

(6) 1Für Beschädigte, die infolge der Schädigung dauernder Pflege im Sinne des Absatzes 1 bedürfen, werden, wenn geeignete Pflege sonst nicht sichergestellt werden kann, die Kosten der nicht nur vorübergehenden Heimpflege, soweit sie Unterkunft, Verpflegung und Betreuung einschließlich notwendiger Pflege umfassen, unter Anrechnung auf die Versorgungsbezüge übernommen. 2Jedoch ist den Beschädigten von ihren Versorgungsbezügen zur Bestreitung der sonstigen Bedürfnisse ein Betrag in Höhe der Beschädigtengrundrente nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 und den Angehörigen ein Betrag mindestens in Höhe der Hinterbliebenenbezüge zu belassen, die ihnen zustehen würden, wenn Beschädigte an den Folgen der Schädigung gestorben wären. 3Bei der Berechnung der Bezüge der Angehörigen ist auch das Einkommen der Beschädigten zu berücksichtigen, soweit es nicht ausnahmsweise für andere Zwecke, insbesondere die Erfüllung anderer Unterhaltspflichten, einzusetzen ist.





 

Frühere Fassungen von § 35 BVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 28. KOV-Anpassungsverordnung (28. KOV-AnpV)
vom 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 165
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 1 27. KOV-Anpassungsverordnung (27. KOVAnpV)
vom 28.06.2022 BGBl. I S. 1012
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 2 26. KOV-Anpassungsverordnung 2020 (26. KOVAnpV)
vom 08.06.2020 BGBl. I S. 1222
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 1 25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 (25. KOV-AnpV 2019)
vom 13.06.2019 BGBl. I S. 793
aktuell vorher 01.07.2018Artikel 1 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (24. KOV-AnpV 2018)
vom 12.06.2018 BGBl. I S. 840
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 (23. KOV-AnpV 2017)
vom 08.06.2017 BGBl. I S. 1524
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 1 22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 (22. KOV-AnpV 2016)
vom 20.06.2016 BGBl. I S. 1362
aktuell vorher 01.07.2015Artikel 1 21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 (21. KOV-AnpV 2015)
vom 19.06.2015 BGBl. I S. 993
aktuell vorher 01.07.2014 (25.09.2014)Artikel 1 20. KOV-Anpassungsverordnung 2014 (20. KOV-AnpV 2014)
vom 23.09.2014 BGBl. I S. 1533
aktuell vorher 01.07.2013 (17.08.2013)Artikel 1 19. KOV-Anpassungsverordnung 2013 (19. KOV-AnpV 2013)
vom 14.08.2013 BGBl. I S. 3227
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 1 Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 (18. KOV-AnpV 2012)
vom 21.06.2012 BGBl. I S. 1391
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 (17. KOV-AnpV 2011)
vom 28.06.2011 BGBl. I S. 1271
aktuell vorher 01.07.2009 (22.07.2009)Artikel 1 Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 (16. KOV-AnpV 2009)
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2024
aktuell vorher 01.07.2008 (25.07.2008)Artikel 1 Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 (15. KOV-AnpV 2008)
vom 18.07.2008 BGBl. I S. 1300
aktuell vorher 21.12.2007Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
aktuell vorher 01.07.2007Artikel 1 Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 (14. KOV-AnpV 2007)
vom 14.06.2007 BGBl. I S. 1115
aktuellvor 01.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 35 BVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BVG (vom 06.12.2019)
... 25 bis 27l), 3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage ( § 35 ), 4. Bestattungsgeld (§ 36) und Sterbegeld (§ 37), 5. ... Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach § 26d und 5. die Pflegezulage nach § 35 ...
§ 25c BVG (vom 06.12.2019)
... 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Die Pflegezulage nach § 35 ist bis zur Höhe der Maßnahmepauschale im Sinne des § 76 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ...
§ 26c BVG (vom 01.01.2020)
... nichts Abweichendes geregelt ist. (2) Der Hilfe zur Pflege gehen die Leistungen nach § 35 vor. (3) Stellen Pflegebedürftige ihre Pflege nach § 63b Absatz 6 des ... behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten. (6) Werden Leistungen der Hilfe zur Pflege für ein volljähriges ...
§ 27d BVG (vom 01.01.2020)
... unberührt. Blindenhilfe kommt nur in Betracht, soweit nicht eine Pflegezulage nach § 35 wegen schädigungsbedingter Blindheit erbracht wird. Erhalten blinde Menschen eine ... Blindheit erbracht wird. Erhalten blinde Menschen eine Pflegezulage nach § 35 aus anderen Gründen, wird sie bis zu dem in § 72 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches ... behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten. (7) Für den Einsatz von Einkommen bei der Erbringung der Leistungen der ...
§ 27e BVG (vom 01.07.2011)
... Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder ...
§ 30 BVG (vom 20.12.2019)
... und die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 aufzustellen und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung zu ...
§ 33 BVG (vom 01.07.2023)
... Pflegezulage von mindestens Stufe III die volle Ausgleichsrente, auch wenn die Pflegezulage nach § 35 Abs. 4 nicht gezahlt wird oder nach § 65 Abs. 1 ruht. (5) Die Bundesregierung wird ...
§ 33a BVG (vom 01.07.2023)
... Empfänger einer Pflegezulage erhalten den vollen Zuschlag, auch wenn die Pflegezulage nach § 35 Abs. 4 nicht gezahlt wird oder nach § 65 Abs. 1 ...
§ 33b BVG (vom 01.01.2016)
... (6) Bei Empfängern einer Pflegezulage ist, auch wenn die Pflegezulage nach § 35 Abs. 4 nicht gezahlt wird oder nach § 65 Abs. 1 ruht, Absatz 5 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden. ...
§ 37 BVG
... zu zahlen, die ihm für den Sterbemonat nach den §§ 30 bis 33, 34 und 35 zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II. Minderungen der nach Satz 1 ...
§ 40a BVG (vom 01.07.2011)
... Pflegezulage mindestens nach Stufe III wegen nicht nur vorübergehender Hilflosigkeit (§ 35 ) oder auf entsprechende Leistungen nach früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften, so ist, ...
§ 40b BVG (vom 21.12.2007)
... Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner eines Beschädigten, der hilflos im Sinne des § 35 Abs. 1 war, erhält einen Pflegeausgleich, wenn sie den Beschädigten während ihrer Ehe oder ... der Schädigung mindestens in einem der Stufe II entsprechenden Umfang hilflos im Sinne des § 35 Abs. 1 war oder der Beschädigte infolge der Schädigung blind war. Kalendermonate, in ... jeweils Anspruch auf Pflegezulage hatte oder die dem Umfang seiner Hilflosigkeit nach § 35 Abs. 1 entsprochen hätte. Bei einem Wechsel der Pflegezulagestufe wird für jeden ... anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für den Elternteil im Sinne des § 35 Abs. 2 entsprechend. (4) Ergibt sich ein Pflegeausgleich von weniger als 10 Euro monatlich, ... jeweils Anspruch auf Pflegezulage hatte oder die dem Umfang seiner Hilflosigkeit nach § 35 Abs. 1 entsprochen hätte; dabei ist § 15 Satz 2 zweiter Halbsatz entsprechend anzuwenden. ...
§ 56 BVG (vom 01.01.2017)
... (§§ 32, 41, 47 und 51), der Ehegattenzuschlag (§ 33a), die Pflegezulage (§ 35 ) und das Bestattungsgeld (§§ 36, 53) werden jeweils entsprechend dem Vomhundertsatz ...
§ 90 BVG (vom 21.12.2007)
... nur die einkommensunabhängigen Leistungen nach den §§ 14, 15, 31 Abs. 1 und 4, § 35 Abs. 1 und den §§ 40 und 46 anzupassen (§ 56), kann von einer förmlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 9 PflegeVG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 haben oder die der Hilfe für andere Verrichtungen als nach Absatz 4 bedürfen. § 35 bleibt unberührt. (2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 ... Pflegegeldes nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet wird." 12. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Satz 1 durch folgende Sätze ... „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für den Elternteil im Sinne des § 35 Abs. 2 entsprechend." d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 14. ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 88 SVG Beschädigtenversorgung (vom 01.01.2024)
... §§ 14, 15, 31 Absatz 1 und 4, den §§ 32, 33 Absatz 1, den §§ 33a, 35 , 36, 40, 41, 46, 47, 51 und 53 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden ...
§ 108 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (vom 01.01.2024)
... Bundesrates die in den §§ 14, 15, 31 Absatz 1 und 4, 32, 33 Absatz 1, §§ 33a, 35 , 36, 40, 41, 46, 47, 51 und 53 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden ...

Unterstützungsabschlußgesetz (UntAbschlG)
G. v. 06.05.1994 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 4 UntAbschlG Laufende Zahlungen (vom 21.12.2007)
... Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf, wird eine Pflegezulage in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. (6) Befindet sich der ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 146 SGB XIV Pflegeleistungen für Geschädigte
... Personen, die Leistungen nach § 35 Absatz 2 und 6 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung erhalten haben oder nach § 142 Absatz 2 ... (2) Personen, die bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen der Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz erhalten haben, können nach Feststellung des monatlichen Betrags nach § 144 Leistungen ... monatliche Betrag nach § 144 ist dann um den Betrag zu mindern, der der Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes im Dezember 2023 ...
§ 148 SGB XIV Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod (vom 01.01.2024)
... mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 oder 2. eine Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder 3. mindestens fünf Jahre Berufsschadensausgleich nach § 30 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

19. KOV-Anpassungsverordnung 2013 (19. KOV-AnpV 2013)
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3227
Artikel 1 19. KOV-AnpV 2013 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... die Angabe „28.539" durch die Angabe „28.967" ersetzt. 5. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „281" ...

20. KOV-Anpassungsverordnung 2014 (20. KOV-AnpV 2014)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1533
Artikel 1 20. KOV-AnpV 2014 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „74" durch die Angabe „75" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „282" ...

21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 (21. KOV-AnpV 2015)
V. v. 19.06.2015 BGBl. I S. 993
Artikel 1 21. KOV-AnpV 2015 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „75" durch die Angabe „77" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „287" ...

22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 (22. KOV-AnpV 2016)
V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1362
Artikel 1 22. KOV-AnpV 2016 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „77" durch die Angabe „80" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „293" ...

23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 (23. KOV-AnpV 2017)
V. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1524
Artikel 1 23. KOV-AnpV 2017 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „80" durch die Angabe „82" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „305" durch die ...

24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (24. KOV-AnpV 2018)
V. v. 12.06.2018 BGBl. I S. 840
Artikel 1 24. KOV-AnpV 2018 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „82" durch die Angabe „85" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „311" durch die ...

25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 (25. KOV-AnpV 2019)
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 793
Artikel 1 25. KOV-AnpV 2019 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „85" durch die Angabe „88" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „321" durch die ...

26. KOV-Anpassungsverordnung 2020 (26. KOVAnpV)
V. v. 08.06.2020 BGBl. I S. 1222
Artikel 2 26. KOVAnpV Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „88" durch die Angabe „91" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „331" durch die ...

27. KOV-Anpassungsverordnung (27. KOVAnpV)
V. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 1012
Artikel 1 27. KOVAnpV Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „91" durch die Angabe „96" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „342" durch die ...

28. KOV-Anpassungsverordnung (28. KOV-AnpV)
V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 165
Artikel 1 28. KOV-AnpV Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „96" durch die Angabe „100" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „360" durch die ...

Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 (18. KOV-AnpV 2012)
V. v. 21.06.2012 BGBl. I S. 1391
Artikel 1 18. KOV-AnpV 2012 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „72" durch die Angabe „74" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „275" ...

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 12 PSG III Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Abweichendes geregelt ist. (2) Der Hilfe zur Pflege gehen die Leistungen nach § 35 vor. (3) Stellen Pflegebedürftige ihre Pflege nach § 63b Absatz 6 des ...

Fünfzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2008 (15. KOV-AnpV 2008)
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1300
Artikel 1 15. KOV-AnpV 2008 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „68" durch die Angabe „69" ersetzt. 7. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „263" ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 3 SVReformG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Bundesrates die in den §§ 14, 15, 31 Absatz 1 und 4, 32, 33 Absatz 1, §§ 33a, 35 , 36, 40, 41, 46, 47, 51 und 53 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 1 BVGuaÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Weiterführung des Haushalts nach § 26d und 5. die Pflegezulage nach § 35. " 4. Dem § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) ... „§ 27e Für Empfänger einer Pflegezulage nach § 35 und für Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 1 ReRaG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4  ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Sinne des § 76 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Die Pflegezulage nach § 35 ist bis zur Höhe der Maßnahmepauschale bedarfsmindernd zu ... „Blindenhilfe kommt nur in Betracht, soweit nicht eine Pflegezulage nach § 35 wegen schädigungsbedingter Blindheit erbracht wird. Erhalten blinde Menschen eine ... Blindheit erbracht wird. Erhalten blinde Menschen eine Pflegezulage nach § 35 aus anderen Gründen, wird sie bis zu den in § 72 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches ... die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 aufzustellen und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung zu ... „150 Deutsche Mark" durch die Angabe „77 Euro" ersetzt. 38. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Elternrente in Höhe von 60 vom Hundert der Beträge, die sich aus den §§ 31, 35 , 40, 46 und 51 ergeben und Bestattungsgeld in Höhe von 45 vom Hundert der Beträge, die ... die einkommensunabhängigen Leistungen nach den §§ 14, 15, 31 Abs. 1 und 4, § 35 Abs. 1 und den §§ 40 und 46 anzupassen (§ 56), kann von einer förmlichen ...
Artikel 18 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... Schwerstbeschädigtenzulage entsprechender Betrag, wenn die Versorgungsbezüge nach § 35 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes auf die Kosten der stationären Pflege angerechnet ... Betrag darf denjenigen bei einer ausschließlichen Kostenübernahme nach § 35 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes nicht übersteigen,". bb) Nummer 2 wird ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 6 SozRAnpG 2020 Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020
... behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten." 3. In § 26e Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „§ ... behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten. (7) Für den Einsatz von Einkommen bei der Erbringung der Leistungen ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 39 SozERG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2023)
...  5. In § 34 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „unmittelbar nach § 35 Bundesversorgungsgesetz oder nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes ...

Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 (16. KOV-AnpV 2009)
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2024
Artikel 1 16. KOV-AnpV 2009 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „69" durch die Angabe „71" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „266" ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 7. BBhVÄndV Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... wird nicht gewährt, sofern ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes besteht. Ein Anspruch auf Pflegepauschalen im Rahmen der ...

Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 (17. KOV-AnpV 2011)
V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1271
Artikel 1 17. KOV-AnpV 2011 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 1 wird die Angabe „71" durch die Angabe „72" ersetzt. 7. § 35 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „272" ...

Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 (14. KOV-AnpV 2007)
V. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1115
Artikel 1 14. KOV-AnpV 2007 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... die Zahl „25.723" durch die Zahl „25.975" ersetzt. 6. In § 35 werden in Absatz 1 Satz 1 die Zahl „262" durch die Zahl „263" und in Satz 4 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 7 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... §§ 14, 15, 31 Absatz 1 und 4, den §§ 32, 33 Absatz 1, den §§ 33a, 35 , 36, 40, 41, 46, 47, 51 und 53 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Orthopädieverordnung (OrthV)
V. v. 04.10.1989 BGBl. I S. 1834; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 7 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 23 OrthV Zuschüsse für Motorfahrzeuge (vom 21.12.2007)
... die gleich schwer gehbehindert sind oder Pflegezulage nach Stufe V oder VI (§ 35 des Bundesversorgungsgesetzes) erhalten, 2. bis zu 3.068 Euro an ... die gleich schwer gehbehindert sind oder Pflegezulage nach Stufe III oder IV (§ 35 des Bundesversorgungsgesetzes) erhalten. (2) Einen Zuschuß nach Absatz 1 ...

Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 30 KFürsV Einkommen (vom 21.12.2007)
... der Schwerstbeschädigtenzulage entsprechender Betrag, wenn die Versorgungsbezüge nach § 35 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes auf die Kosten der stationären Pflege angerechnet werden; der freizulassende Betrag darf ... freizulassende Betrag darf denjenigen bei einer ausschließlichen Kostenübernahme nach § 35 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes nicht übersteigen, 2. Wohngeld, es sei denn, bei der Feststellung von Leistungen ...
§ 42 KFürsV Geminderte Lebensstellung (vom 01.07.2011)
... einen Betrag in Höhe von 2,25 vom Hundert, bei Empfängern von Pflegezulage nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes mindestens der Stufe III von 3,2 vom Hundert und bei sonstigen ...
§ 43 KFürsV Art und Schwere der Schädigung (vom 01.07.2011)
... Freibetrag in Höhe von 0,5 vom Hundert, bei Empfängern von Pflegezulage nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes mindestens der Stufe III in Höhe von 1 vom Hundert und bei ...
§ 45 KFürsV Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen (vom 01.07.2011)
... des Absatzes 1 ist abzusetzen 1. bei Empfängern einer Pflegezulage nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes mindestens der Stufe III ein Betrag bis zur Höhe des ...