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Änderung § 15 Milch- und Margarinegesetz vom 25.03.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 20 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
§ 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

§ 20 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 15 Übergangsregelung


(Textabschnitt unverändert)

Bis zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 15 Nr. 1 sind § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 1, dieser in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3, in der bis zum 14. Juli 1998 geltenden Fassung weiter anzuwenden.



 (keine frühere Fassung vorhanden)

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