Synopse aller Änderungen des Milch- und Margarinegesetz am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des MilchMargG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen
    § 3 Ermächtigungen
    § 4 Zulassung von Ausnahmen
    § 4a
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
    § 5 Überwachung; Monitoring
    § 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
    § 7 Befugnisse der Länder
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
    § 8 Strafvorschriften
    § 9 Bußgeldvorschriften
    § 10 Ermächtigung
    § 11 Einziehung
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
    § 12 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
    § 13 Anhörung von Sachkennern
    § 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 15 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 15 (aufgehoben)
    § 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 15 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.



 



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