§ 10 BörsG Wahl des Börsenrates ... Die Mitglieder des Börsenrates werden für die Dauer von drei Jahren von den in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen jeweils aus ihrer Mitte gewählt; die Vertreter der Anleger ... Börsenrates hinzugewählt. (2) Unternehmen, die mehr als einer der in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen angehören, dürfen nur in einer Gruppe wählen. ... übertragen. Die Rechtsverordnung muss sicherstellen, dass alle in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen angemessen vertreten sind. Sie kann zudem vorsehen, dass bei ...