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Zitierungen von § 16 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BörsG Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde
... erforderlich ist, auch ohne besonderen Anlass von der Börse sowie von den nach § 16 zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen und Börsenhändlern und den ...
§ 11 BörsG Börsenrat an Warenbörsen
... 1 Satz 2 müssen die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen und in § 16 Abs. 2 Satz 2 genannten Personen im Börsenrat vertreten sein; die Rechtsverordnung nach ...
§ 26 BörsG Zulassung zum Skontroführer
... sind und die für die Skontroführung erforderliche berufliche Eignung haben; § 16 Abs. 6 bis 8 gilt entsprechend. Die Zulassung der Skontroführer und der für sie ...
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