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Zitierungen von § 52 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 BörsG Zulassung; Einbeziehung
... einbezogen werden, wenn sie an dieser Börse nicht zum amtlichen Markt zugelassen sind. § 52 bleibt unberührt. (2) Für den Antrag auf Zulassung gelten vorbehaltlich des ...
 
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