§ 29
Kraft des Registerpfandrechts haftet das Luftfahrzeug auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Luftfahrzeug bezweckenden Rechtsverfolgung.
interne Verweise§ 53 LuftFzgG ... Nebenleistungen oder auf Erstattung von Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung (§ 29 ) oder von den in § 38 Abs. 2 bezeichneten Beträgen gerichtet ist, bestimmt sich die ...
§ 70 LuftFzgG ... das sich aus der Erweiterung ergibt, gelten die Vorschriften der §§ 6, 10 bis 23, 26 bis 30, 32 bis 67 sinngemäß. (2) Wird das Registerpfandrecht an dem ...
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