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Anlage 1 - Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)

V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 884; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5-1 Geschmacksmusterrecht
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Anlage 1 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 1 GeschmMV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
vom 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
aktuell vorher 16.04.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung
vom 06.04.2009 BGBl. I S. 765
aktuellvor 16.04.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 GeschmMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GeschmMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeschmMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 2 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung
... „§ 13 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. 9. Die Anlagen 1 und 2 werden ...

Verordnung zur Änderung der Geschmacksmusterverordnung
V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 765
Artikel 1 GeschmMVÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung
... Anlagen 1 und 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 1 der Geschmacksmusterverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. ...