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Zitierungen von § 10 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbnErfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 ArbnErfG Insolvenzverfahren (vom 01.10.2009)
... Im Übrigen kann der Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche nach den §§ 9 bis 12 nur als Insolvenzgläubiger geltend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 7 PatRMoG Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
... b) In Absatz 1 wird das Wort „unbeschränkt" gestrichen. 6. § 10 wird aufgehoben. 7. In § 11 wird die Angabe „§ 10a" durch die ... Im Übrigen kann der Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche nach den §§ 9 bis 12 nur als Insolvenzgläubiger geltend machen." 16. § 30 wird wie ...
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