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Zitierungen von § 31 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbnErfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 ArbnErfG Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
... Schiedsstelle ist von demjenigen, der die Schiedsstelle anruft, zugleich mit der Anrufung (§ 31 Abs. 1), von dem anderen Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Anrufung ... innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Anrufung enthaltenden Antrags (§ 31 Abs. 2) zu ...
§ 35 ArbnErfG Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
... beendet, 1. wenn sich der andere Beteiligte innerhalb der ihm nach § 31 Abs. 2 gesetzten Frist nicht geäußert hat; 2. wenn er es ...
§ 40 ArbnErfG Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
... auf Grund dieses Gesetzes errichtet haben, finden die Vorschriften der §§ 29 bis 32 keine ...