(1) Die Lehrveranstaltungen umfassen mindestens 1.800 Lehrstunden; davon entfallen auf das Grundstudium mindestens 600 Lehrstunden.
(2) Das Grundstudium vollzieht sich nach dem Stoffgliederungsplan der jeweiligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und der Studienordnung der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen. Das Hauptstudium vollzieht sich nach der Studienordnung der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen.