Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 33 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Archivdienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 LAP-ghDArchivV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-ghDArchivV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 LAP-ghDArchivV Leistungsnachweise während der Fachstudien
... eine Woche vor der Ausführung angekündigt. Der Leistungsnachweis wird nach § 33 bewertet und schriftlich bestätigt; Studienabschnitt, Fach, Art des Nachweises, Rangpunkt und ... und Noten aufgeführt werden. Die Bescheinigung schließt mit der Angabe der nach § 33 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl ab. Soweit Anwärterinnen oder Anwärter ...
§ 23 LAP-ghDArchivV Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
... mindestens für einen Monat zugewiesen werden, eine schriftliche Bewertung nach § 33 abgegeben. (2) Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage eines Entwurfs mit ...
§ 28 LAP-ghDArchivV Schriftliche Prüfung
... wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern unabhängig voneinander nach § 33 bewertet. Die Zweitprüferin oder der Zweitprüfer kann Kenntnis von der Bewertung der ...
§ 30 LAP-ghDArchivV Mündliche Prüfung
... werden. (5) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 33 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ...
§ 34 LAP-ghDArchivV Gesamtergebnis
... der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen - sind gegebenenfalls nach § 33 umzurechnen. Soweit die abschließend errechnete Durchschnittspunktzahl 5 oder mehr ...
Anzeige