§ 45 SEBG Strafvorschriften ... Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 41 Abs. 2 , auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verwertet oder ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 41 Abs. 2 , auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, ...