interne Verweise§ 8b BBahnG Ernennung von Beamten zu Vorstandsmitgliedern (vom 12.02.2009) ... Wird ein Bundesbeamter in ein Amtsverhältnis nach § 8 berufen, so scheidet er mit dem Beginn des Amtsverhältnisses aus seinem Amt als Beamter aus. ... Unfallausgleich unberührt. (2) Endet das Amtsverhältnis im Sinne des § 8 , so tritt der Beamte, wenn ihm nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des ...
§ 9 BBahnG Aufgaben des Vorstands ... die eine Aufteilung der Geschäfte auf die Mitglieder des Vorstands vorsieht. Dabei ist § 8 Abs. 1 Satz 3 zu beachten. Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung der Mehrheit ...
§ 9a BBahnG Stellvertretende Vorstandsmitglieder ... die Amtsbezeichnung Stellvertretendes Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbahn. § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, die §§ 8a und 8b gelten entsprechend. ... auf dessen Verlangen oder auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr. § 8 Abs. 4 Satz 2 bis 5 gilt ...
Zitat in folgenden NormenDeutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Artikel 2 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2386, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG)
G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2325, 2439; zuletzt geändert durch Artikel 107 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
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