interne Verweise§ 6 BEVVG Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (vom 05.07.2017) ... der Errichtung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung Aufgaben wahrnehmen, die nach § 7 dieser Stelle obliegen, sind von diesem Zeitpunkt an Beamte und Arbeitnehmer bei der Bundesstelle ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2085
Artikel 2 EUNeuOG Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes ... Absatz 1 Nummer 7 wird aufgehoben. 2. Nach § 5 werden die folgenden §§ 6 bis 8 angefügt: „§ 6 Bundesstelle für ... der Errichtung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung Aufgaben wahrnehmen, die nach § 7 dieser Stelle obliegen, sind von diesem Zeitpunkt an Beamte und Arbeitnehmer bei der Bundesstelle ... Eisenbahnunfalluntersuchung wird von einem Direktor oder einer Direktorin geleitet. § 7 Aufgaben der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (1) Die Untersuchung ... für Eisenbahnunfalluntersuchung fort." 3. Die bisherigen §§ 6 und 7 werden die §§ 9 und ...
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