Zitierungen von § 2 EdVÖBBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EdVÖBBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdVÖBBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EdVÖBBeitrV Übergangsvorschrift (vom 26.08.2009)
... vor dem 26. August 2009 zugeordnet worden sind, ist die einmalige Zahlung weiter nach § 2 in der bis zum 25. August 2009 geltenden Fassung zu ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung (EntschFinV)
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 9; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 818
§ 13 EntschFinV Zahlungspflicht (vom 01.06.2022)
... Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) geändert worden ist, oder mit b) § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Beiträge zur Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH vom 10. Juli 1999 (BGBl. I S. 1538), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zur Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2877
Artikel 1 2. EdVÖBBeitrVÄndV
... nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes." 3. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „0,03 Prozent" durch die Angabe „0,06 Prozent" und ... vor dem 26. August 2009 zugeordnet worden sind, ist die einmalige Zahlung weiter nach § 2 in der bis zum 25. August 2009 geltenden Fassung zu ...


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