(1) Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muß schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei einer der in §
4 genannten Außenstellen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation erfolgen. Der Anmeldung ist eine Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.
(2) Die Anmeldung zu einer Prüfung kann auch als Gruppenanmeldung erfolgen.