Änderung § 52a EStG vom 18.08.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 StRAnpG am 18. August 2007 und Änderungshistorie des EStG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 52a EStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2007 geltenden Fassung
§ 52a EStG n.F. (neue Fassung)
in der am 31.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
 
(Text alte Fassung)

§ 52a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 52a (aufgehoben)


 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed