Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 2b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3a EStG Sanierungserträge (vom 23.06.2022)
... 4 anderer Betriebe und Mitunternehmeranteile, d) nach § 2a, e) nach § 2b , f) nach § 23 Absatz 3 Satz 7 und 8, g) nach sonstigen ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) ist ... 4210; 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 2 RÜbStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... 4 anderer Betriebe und Mitunternehmeranteile, d) nach § 2a, e) nach § 2b , f) nach § 23 Absatz 3 Satz 7 und 8, g) nach sonstigen ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 10d Absatz 3" durch die Angabe „§ 10d Absatz 4" zu ersetzen. (3) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179) ist ... 4210; 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...

Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3683
Artikel 1 StStundMVBG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 2b wird wie folgt gefasst: „§ 2b (weggefallen)". b) Nach ... a) Die Angabe zu § 2b wird wie folgt gefasst: „§ 2b (weggefallen)". b) Nach der Angabe „§ 15a Verluste bei ... 15b Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen". 2. § 2b wird aufgehoben. 3. § 13 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: „(7) ... geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 2b in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179) ist ... 2003 I S. 179) ist weiterhin für Einkünfte aus einer Einkunftsquelle im Sinne des § 2b anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 ...
Anzeige