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Zitierungen von § 5a EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a), 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen ...
§ 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen (vom 01.01.2024)
... in Betrieben in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, deren Gewinn nach § 5a Abs. 1 ermittelt wird; 12. Zuschläge nach § 162 Abs. 4 der Abgabenordnung;  ...
§ 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (vom 01.01.2017)
... Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... mindestens einem Neunzehntel gewinnerhöhend aufzulösen ist. (10) § 5a Absatz 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) ist erstmals ... erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2005 endet. § 5a Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige ... Januar 2006 begonnen hat. In Fällen des Satzes 2 muss der Antrag auf Anwendung des § 5a Absatz 1 spätestens bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, das vor dem 1. Januar 2008 ... bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, das vor dem 1. Januar 2008 endet. § 5a Absatz 4 Satz 5 bis 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) ist erstmals auf ... am 17. August 2007 geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Übergangs zur Gewinnermittlung nach § 5a Absatz 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Absatz 5 Satz 3 in der am ... nach § 5a Absatz 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Absatz 5 Satz 3 in der am 17. August 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 5a Absatz 6 in der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 60 EStDV 2000 Unterlagen zur Steuererklärung (vom 01.01.2017)
... Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 2 des ... Abschrift der Steuererklärung beizufügen. Bei der Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der ... der Gewinnermittlung nach § 5a des Gesetzes ist das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes der Steuererklärung beizufügen. (4) Wird der ...

Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten
G. v. 29.03.1952 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch § 1 G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 11 KredInstNdlG
... Gewinnermittlung (§ 6 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit den §§ 4 bis 7e des Einkommensteuergesetzes) ergeben. Werden Beteiligungen und Wertpapiere, die am 9. Mai ...

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 7 GewStG Gewerbeertrag (vom 01.07.2021)
... Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt. Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des ... 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen ...
§ 9 GewStG Kürzungen (vom 28.03.2024)
... und der freien See eingesetzt werden. Für die Anwendung der Sätze 2 bis 4 gilt § 5a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes entsprechend; 4. (aufgehoben) 5. die aus den Mitteln des ...
§ 36 GewStG Zeitlicher Anwendungsbereich (vom 28.03.2024)
... 2008 ist § 7 Satz 3 in folgender Fassung anzuwenden: „Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des ... 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „30. Juni 2021" durch die Angabe „31. März 2022" ersetzt. 3. § 5a Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das der ... a) Nach Absatz 10 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: „ § 5a Absatz 4 Satz 5 bis 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) ist erstmals auf ...

Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 706
Artikel 7 SeeVerkRÄndG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... § 5a Abs. 2 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... jeweils mit mindestens einem Neunzehntel gewinnerhöhend aufzulösen ist. (10) § 5a Absatz 3 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076) ist erstmals ... 3076) ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2005 endet. § 5a Absatz 3 Satz 1 in der am 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige ... vor dem 1. Januar 2006 begonnen hat. In Fällen des Satzes 2 muss der Antrag auf Anwendung des § 5a Absatz 1 spätestens bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, das vor dem 1. Januar 2008 ... am 17. August 2007 geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Übergangs zur Gewinnermittlung nach § 5a Absatz 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Absatz 5 Satz 3 in der am ... nach § 5a Absatz 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Absatz 5 Satz 3 in der am 17. August 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (11) § 5b in der ...

Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 554
Artikel 1 StuVRErgG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind." 3. § 5a Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Antrag auf Anwendung der ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 8 EMobStFG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
...  2. § 7 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des ... 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen ... 2008 ist § 7 Satz 3 in folgender Fassung anzuwenden: „Der nach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des ... 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Absatz 4 und 4a des Einkommensteuergesetzes und das nach § 8 Absatz 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  a) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird der Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k)" durch den Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k und 13a)" ersetzt. ... Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k)" durch den Klammerzusatz „(§§ 4 bis 7k und 13a)" ersetzt. b) In Absatz 5b Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 5a folgende Angabe eingefügt: „§ 5b Elektronische Übermittlung von ... Einkommensteuer hinzuzurechnen." 3. Nach § 5a wird folgender § 5b eingefügt: „§ 5b Elektronische ... und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich ...
Artikel 2 StBürokratAbG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b Abs. 2 des ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der ausgeschiedene Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt war." 7. § 5a Abs. 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Rücklagen nach den §§ 6b ... e) Dem Absatz 15 werden die folgenden Sätze angefügt: „§ 5a Abs. 5 Satz 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist ... August 2007 geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Übergangs zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Abs. 5 Satz 3 in ... nach § 5a Abs. 1 noch nicht gewinnerhöhend aufgelöst worden sind, ist § 5a Abs. 5 Satz 3 in der bis zum 17. August 2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden."  ...