Zitierungen von § 43 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... sich für deren Zwecke diese Größen um die nach § 32d Abs. 1 und nach § 43 Abs. 5 zu besteuernden Beträge sowie um die nach § 3 Nr. 40 steuerfreien Beträge und ... zu versteuerndes Einkommen) anknüpfen, sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 nicht einzubeziehen. (6) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um den ...
§ 25 EStG Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht (vom 01.01.2012)
... das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt. (2) (weggefallen) (3) ...
§ 36a EStG Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer (vom 28.03.2024)
... eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung setzt bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a die volle Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer ferner voraus, dass der ... für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.  ... 2. Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 Prozent der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg anzumelden ... 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn 1. die Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 im Veranlagungszeitraum nicht mehr als 20.000 Euro betragen oder ... betragen oder 2. der Steuerpflichtige bei Zufluss der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher ... die Zwecke der vorstehenden Absätze als eine Person, wenn Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 einem Treuhandvermögen zuzurechnen sind, welches ...
§ 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer (vom 26.06.2021)
... Die Kapitalertragsteuer beträgt 1. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 : 25 Prozent des Kapitalertrags; 2. in den Fällen des § 43 Abs. 1 ... 12 sowie Satz 2: 25 Prozent des Kapitalertrags; 2. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b und 7c : 15 Prozent des Kapitalertrags. Im Fall einer ... Investmentsteuergesetzes sind beim Steuerabzug nicht anzuwenden. In den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 bis 12 bemisst sich der Steuerabzug 1. bei Gewinnen aus der Veräußerung von ... Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen. Satz 3 gilt in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 5 entsprechend. Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein ... oder Einlösung der Wirtschaftsgüter. In den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 4 gelten der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung zuzüglich Stückzinsen als ... Wertpapieren des Bundes und der Länder oder bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b aus nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieften Kapitalforderungen nach dem ...
§ 44 EStG Entrichtung der Kapitalertragsteuer (vom 01.01.2024)
... Schuldner der Kapitalertragsteuer ist in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7b und 8 bis 12 sowie Satz 2 der Gläubiger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem ... dem Gläubiger zufließen. In diesem Zeitpunkt haben in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4 sowie 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 ... 1, 2 bis 4 sowie 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, jedoch in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 die für den Verkäufer der Wertpapiere den Verkaufsauftrag ausführende Stelle im ... Verkaufsauftrag ausführende Stelle im Sinne des Satzes 4 Nummer 1, und in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 die die Kapitalerträge auszahlende Stelle den Steuerabzug unter Beachtung der im ... Die die Kapitalerträge auszahlende Stelle ist 1. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7 Buchstabe a und Nummer 8 bis 12 sowie Satz 2 a) das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im ... a) das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b , aa) das die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an einer ... durchführt und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt oder in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 und 11 die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt, bb) das die Kapitalerträge ... oder gutschreibt; b) der Schuldner der Kapitalerträge in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a und Nr. 10 unter den Voraussetzungen des Buchstabens a, wenn kein inländisches Kredit-, ... die die Kapitalerträge auszahlende Stelle ist; 2. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut, das die ... Kapitalerträge als Schuldner auszahlt oder gutschreibt; 2a. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8a a) der inländische Betreiber oder die inländische Zweigniederlassung eines ... eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8a Satz 2 , der die Kapitalerträge an den Gläubiger auszahlt oder gutschreibt, b) das ... b) das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b , das inländische Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des ... oder ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8a Satz 2 oder nach Vermittlung der Kapitalforderung durch eine Internet-Dienstleistungsplattform für ... eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8a Satz 2 (Plattformbetreiber) haftet in diesem Fall für die nicht einbehaltenen Steuern oder zu ... und abzuführen hingewiesen und dies dokumentiert hat; 3. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a a) das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im ... a) das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b , welche die Anteile verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt ... der Bestände ohne Dividendenregulierung mitzuteilen; 4. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 , soweit es sich um die Vorabpauschale nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des ... handelt, das inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b , welches die Anteile an dem Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes verwahrt oder ... Sinne des Investmentsteuergesetzes verwahrt oder verwaltet; 5. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Investmentfonds, wenn es sich um Kapitalerträge aus Anteilen an inländischen ... oder ausländischen Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b verwahrt oder verwaltet werden; 6. für Kapitalerträge aus Kryptowertpapieren ... des § 4 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere, in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 2, 5, 7 Buchstabe a, Nummer 8 und 9 bis 12 die registerführende Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische ... Stelle nach dem Einkommen zuständig ist; bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist die einbehaltene Steuer in dem Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge dem ... der einbehaltenen Steuer verpflichtet. Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt Satz 1 entsprechend. (1b) Bei inländischen und ausländischen ... (2) Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen dem ... des Finanzamts schriftlich anerkennen. (6) In den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c gilt die juristische Person des öffentlichen Rechts und die von der Körperschaftsteuer ...
§ 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug (vom 06.12.2024)
... ist ein Steuerabzug nicht vorzunehmen bei Kapitalerträgen im Sinne des 1. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 aus Genussrechten oder 2. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 aus Anteilen, die ... des 1. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 aus Genussrechten oder 2. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 aus Anteilen, die von einer Kapitalgesellschaft ihren Arbeitnehmern überlassen worden sind ... Absatz 1 oder 7 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen verwahrt werden, und 3. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 . Den Arbeitnehmern im Sinne des Satzes 1 stehen Arbeitnehmer eines mit der ... aus Gesellschaftsmitteln gehören. Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 , die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger zufließen, ist der ... öffentlichen Rechts, so ist der Steuerabzug bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 nicht vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn es sich bei den Kapitalerträgen um ... der Kapitalerträge. (4b) Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 von einer Genossenschaft an ihre Mitglieder gezahlt, hat sie den Steuerabzug nicht vorzunehmen, ... des Satzes 1 durchgeführt hat. (5) Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 , die einem unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger ... vom Steuerabzug nach den Absätzen 1, 4 und 5 bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 ist, dass die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung, die ... Finanzdienstleistungsinstitut oder bei einem inländischen Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b ein Konto oder Depot für eine gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 9 des ... kirchlichen Zwecken dient, so ist der Steuerabzug bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und 7a bis 7c nicht vorzunehmen. Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der ... Absatz 7 bezeichnet ist, so ist der Steuerabzug bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und 7a nur in Höhe von drei Fünfteln vorzunehmen. Voraussetzung für die ... (9) Ist der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 2 Nr. 1 des ... für Steuern verbinden. (10) Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a gezahlt, hat die auszahlende Stelle keinen Steuerabzug vorzunehmen, wenn 1. der ... Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a von einer auszahlenden Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 an eine ...
§ 44b EStG Erstattung der Kapitalertragsteuer (vom 21.12.2022)
... Gläubiger dem nach § 44 Absatz 1 zum Steuerabzug Verpflichteten die Bescheinigung nach § 43 Absatz 2 Satz 4 , den Freistellungsauftrag, die Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder die Bescheinigungen nach ... bereits abgeführt war, oder nach diesem Zeitpunkt erst die Erklärung nach § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 abgegeben, ist auf Antrag des nach § 44 Absatz 1 zum Steuerabzug Verpflichteten die ... des Absatzes 6 nicht anzuwenden. (6) Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 durch ein inländisches Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des ... 2 durch ein inländisches Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b , das die Wertpapiere, Wertrechte oder sonstigen Wirtschaftsgüter unter dem Namen des ... 8 und in dem dort bestimmten Umfang zu gewähren. Kapitalertragsteuer, die nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a einbehalten wurde, ist unter den Voraussetzungen des § 44a Absatz 10 und in dem dort ...
§ 45a EStG Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (vom 06.12.2024)
... die auszahlende Stelle hat die Kapitalertragsteuer auf die Erträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a jeweils gesondert für das Land, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des Schuldners ... 32d erforderlichen Angaben enthält; bei Vorliegen der Voraussetzungen des 1. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, 2. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 5 bis 7 ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4, 7a und 7b der Schuldner der Kapitalerträge, 2. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 die die Kapitalerträge auszahlende Stelle vorbehaltlich des Absatzes 3, 3. § ... der Kapitalerträge beschränkt steuerpflichtig, tritt in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und 2 Satz 4 an die Stelle der Bescheinigung nach Absatz 2 Satz 1 die Übermittlung der Angaben ...
§ 45b EStG Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (vom 06.12.2024)
... erteilt, übermittelt die auszahlende Stelle bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und 2 Satz 4 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich ... zu übermitteln. (6) Wurde für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a oder Nummer 2 Satz 4 durch die auszahlende Stelle keine Steuerbescheinigung erteilt oder kein Datensatz nach ...
§ 45c EStG Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (vom 09.06.2021)
... die Kapitalerträge auszahlende Stelle berücksichtigten Bruttoerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und 2 Satz 4 ; 2. den Betrag der auf diese Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten ... Summe der in einem Kalenderjahr am Zahlungstag gutgeschriebenen Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und 2 Satz 4 , die auf Grund eines gebuchten Bestandes am Dividendenstichtag gutgeschrieben wurden;  ...
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (vom 06.12.2024)
... aus Genussrechten besteht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 genannt sind, d) § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a, Nr. 9 und 10 sowie Satz 2 , wenn sie von einem Schuldner oder von einem inländischen Kreditinstitut oder einem ... Finanzdienstleistungsinstitut oder einem inländischen Wertpapierinstitut im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe b einem anderen als einem ausländischen Kreditinstitut oder einem ausländischen ...
§ 50j EStG Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen (vom 09.06.2021)
... Ein Gläubiger von Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a , die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz ... Absatz 3 trägt und 3. nicht verpflichtet ist, die Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten.  ... für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.  ... Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und 2. es sich nicht um Kapitalerträge ... 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher ...
§ 51a EStG Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern (vom 01.01.2023)
... 1 und 2 ermittelten Betrag ergibt. (2b) Wird die Einkommensteuer nach § 43 Abs. 1 durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben, wird die darauf entfallende ... kirchensteuerpflichtig ist (Regelabfrage). Für Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Nummer 4 aus Versicherungsverträgen hat der Kirchensteuerabzugsverpflichtete eine auf den ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... gilt nicht für besonders in Rechnung gestellte Stückzinsen. (42) § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b Satz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ist erstmals ... auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen werden. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) ist erstmals ... anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. § 43 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 7 und 8 in der am 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Kapitalerträge, die ... Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2016 zufließen. § 43 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) ist erstmals ab dem ... vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) ist erstmals ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. § 43 Absatz 1 Satz 6 Nummer 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) ist erstmals auf ... auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 zufließen. § 43 Absatz 2 Satz 7 und 8 in der am 29. Oktober 2024 geltenden Fassung ist letztmals für Kapitalerträge ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 233a AO Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (vom 22.07.2022)
... Einkünfte überwiegen; hierbei sind Kapitalerträge nach § 32d Absatz 1 und § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes nicht zu berücksichtigen. Er endet mit Ablauf des Tages, an dem die ...

Außensteuergesetz
Artikel 1 G. v. 08.09.1972 BGBl. I S. 1713; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 2 AStG Einkommensteuer (vom 31.12.2014)
... unterliegen, ist § 50 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden. § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt. (6) Weist die Person nach, ...

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 53 EStDV 2000 Anschaffungskosten bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften
... 1948 jeweils der 1. April 1949; im Saarland tritt an die Stelle des 21. Juni 1948 für die in § 43 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der ...

Gemeindefinanzreformgesetz
neugefasst durch B. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 502; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 140
§ 1 GemFinRefG Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (vom 01.01.2018)
... und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird ...

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 6 InvStG Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds (vom 06.12.2024)
...  (3) Inländische Beteiligungseinnahmen sind 1. Einnahmen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 1a des Einkommensteuergesetzes und 2. Entgelte, Einnahmen und Bezüge nach § 2 Nummer 2 Buchstabe a bis c des ...
§ 31 InvStG Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption (vom 18.12.2019)
... dem Spezial-Investmentfonds zugerechnet werden; dies ist bei Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 1a des Einkommensteuergesetzes der Tag des Gewinnverteilungsbeschlusses. (2) Wird vom Steuerabzug Abstand genommen ... oder Erstattung vorliegen. (3) Die auf Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a oder des § 36a Absatz 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes bei Ausübung der ... und 2 sind nicht anzuwenden, wenn 1. die Kapitalerträge des Anlegers im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des § 36a Absatz 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes im Veranlagungszeitraum nicht mehr ... 2. Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 Prozent der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des § 36a Absatz 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nach amtlich vorgeschriebenen ...
§ 34 InvStG Spezial-Investmenterträge
... sind § 2 Absatz 5b, § 20 Absatz 6 und 9, die §§ 32d und 43 Absatz 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden. § 3 Nummer 40 des ...
§ 42 InvStG Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen (vom 21.12.2022)
... die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 9 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes enthalten, ist § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden. Satz 1 gilt ... die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes enthalten, ist § 8b des Körperschaftsteuergesetzes unter den Voraussetzungen des § ... die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes enthalten, ist § 8b des Körperschaftsteuergesetzes anwendbar. Satz 2 gilt ... Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn es sich um Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 9 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes aus einer steuerlich nicht vorbelasteten Körperschaft, Personenvereinigung oder ...
§ 45 InvStG Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen (vom 21.12.2022)
... und § 8b des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden auf Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 1a und 6 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes , die in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten sind und ...
§ 50 InvStG Kapitalertragsteuer
... des Einkommensteuergesetzes, die für den Steuerabzug von Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gelten, sind entsprechend ... (3) Soweit die ausgeschütteten Erträge Kapitalerträge nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 8 bis 12 des Einkommensteuergesetzes enthalten, gilt § 43 Absatz ... § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 und 8 bis 12 des Einkommensteuergesetzes enthalten, gilt § 43 Absatz 2 Satz 3 bis 8 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 56 InvStG Anwendungs- und Übergangsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz (vom 06.12.2024)
... zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung des Alt-Anteils dem Steuerabzug nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 des Einkommensteuergesetzes . Kann der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung nicht ermittelt werden, so sind ... Bei Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage ist die Abgeltungswirkung nach § 43 Absatz 5 Satz 1 erster Halbsatz des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen und der Entrichtungspflichtige ist verpflichtet, eine Steuerbescheinigung nach ... zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung des Alt-Anteils dem Steuerabzug nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes . Die vorstehenden Sätze sind nicht auf den Gewinn aus der fiktiven ...

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 32 KStG Sondervorschriften für den Steuerabzug (vom 06.12.2024)

REIT-Gesetz (REITG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914; zuletzt geändert durch Artikel 63 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 20 REITG Kapitalertragsteuerabzug (vom 26.06.2011)

Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 11 StAbwG Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen

Zerlegungsgesetz (ZerlG)
Artikel 1 G. v. 06.08.1998 BGBl. I S. 1998; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 1 ZerlG Unmittelbare Steuerberechtigung (vom 01.01.2013)
§ 8 ZerlG Zerlegung der Kapitalertragsteuer (vom 01.01.2018)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 11 AIFM-StAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Außensteuergesetzes

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 BürgEntlG-KV Änderung des Investmentsteuergesetzes

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 27 SVReformG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 561
Artikel 2 EuGHC284-09UG Änderung des Investmentsteuergesetzes

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 17 EMobStFG Änderung des Investmentsteuergesetzes

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 3 InvStRefG Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 24.12.2016)
Artikel 9 InvStRefG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 10 InvStRefG Änderung des Zerlegungsgesetzes

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 14 JStG 2009 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 37 JStG 2009 Änderung des REIT-Gesetzes

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 JStG 2010 Änderung des Investmentsteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 1 JStG 2020 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 3 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 7 OGAW-IV-UmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 10 OGAW-IV-UmsG Änderung des Zerlegungsgesetzes

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2302
Artikel 1 StHBG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 UStRG 2008 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 11 UStRG 2008 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Artikel 12 UStRG 2008 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 33 BEG IV Änderung des Einkommensteuergesetzes

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 17 ZuFinG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
G. v. 12.07.2022 BGBl. I S. 1142
Artikel 1 2. AOuEGAOÄndG Änderung der Abgabenordnung
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 1 InvStG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (vom 27.07.2016)
§ 2 InvStG Erträge aus Investmentanteilen (vom 24.12.2013)
§ 7 InvStG Kapitalertragsteuer (vom 24.12.2013)
§ 8 InvStG Veräußerung von Investmentanteilen; Vermögensminderung (vom 31.07.2014)
§ 11 InvStG Steuerbefreiung und Außenprüfung (vom 24.12.2013)
§ 19 InvStG Kapital-Investitionsgesellschaften (vom 24.12.2013)
§ 21 InvStG Anwendungsvorschriften vor Inkrafttreten des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes (vom 31.07.2014)

Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3046; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
§ 3 SteuerHBekV Versagung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Versagung des Teileinkünfteverfahrens


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