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§ 7 - Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

neugefasst durch B. v. 18.01.2005 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.08.2018 BGBl. I S. 1327
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 753-9 Wasserwirtschaft
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§ 7 Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser



(1) Die Zahl der Schadeinheiten von Niederschlagswasser, das über eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, beträgt 12 vom Hundert der Zahl der angeschlossenen Einwohner. Wird das Niederschlagswasser von befestigten gewerblichen Flächen über eine nichtöffentliche Kanalisation eingeleitet, sind der Abgabenberechnung 18 Schadeinheiten je volles Hektar zugrunde zu legen, wenn die befestigten gewerblichen Flächen größer als drei Hektar sind. Die Zahl der angeschlossenen Einwohner oder die Größe der befestigten Fläche kann geschätzt werden.

(2) Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Einleitung von Niederschlagswasser ganz oder zum Teil abgabefrei bleibt.



 

Zitierungen von § 7 AbwAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AbwAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbwAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AbwAG Bewertungsgrundlage
... Eine Bewertung der Schädlichkeit entfällt außer bei Niederschlagswasser (§ 7 ) und Kleineinleitungen (§ 8), wenn die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu ...
§ 4 AbwAG Ermittlung auf Grund des Bescheides (vom 18.10.2016)
... zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich außer bei Niederschlagswasser (§ 7 ) und bei Kleineinleitungen (§ 8) nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden ...
§ 9 AbwAG Abgabepflicht, Abgabesatz (vom 01.03.2010)
... Der Abgabesatz nach Absatz 4 ermäßigt sich außer bei Niederschlagswasser (§ 7 ) und bei Kleineinleitungen (§ 8) um 75 vom Hundert, vom Veranlagungsjahr 1999 an um die ...
§ 11 AbwAG Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
... ist das Kalenderjahr. (2) Der Abgabepflichtige hat in den Fällen der §§ 7 und 8 die Zahl der Schadeinheiten des Abwassers zu berechnen und die dazugehörigen Unterlagen ...