§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin (BäAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.04.2004 BGBl. I S. 632; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.02.2016 BGBl. I S. 179
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 806-21-1-319 Berufliche Bildung
|

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bäcker-Ausbildungsverordnung vom 30. März 1983 (BGBl. I S. 413), geändert durch Artikel 2 § 26 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), außer Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed