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Zitierungen von § 39 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 FahrlG Registerführung und Registerbehörden (vom 01.05.2014)
... ein Fahrerlaubnisinhaber auch Fahrlehrer ist, 2. im Fahreignungsregister die in § 39 Abs. 2 näher bestimmten Maßnahmen, Entscheidungen und Erklärungen auf dem Gebiet ...
§ 40 FahrlG Übermittlung der Daten zur Registrierung (vom 07.12.2016)
... Behörden oder Stellen teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich die nach § 39 Abs. 1 und 2 zu speichernden und die zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung ... mehrerer Erlaubnisbehörden tätig, so teilen sich diese gegenseitig die nach § 39 Abs. 3 gespeicherten Daten mit, soweit dies für die Überwachung nach § 33 ...
§ 41 FahrlG Übermittlung der Daten aus den Registern
... in den Registern nach § 39 gespeicherten Daten dürfen den Stellen, die 1. für die ...
§ 43 FahrlG Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (vom 01.05.2014)
... Die nach § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 6 dieses Gesetzes oder in Verbindung mit § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 ... ist. (2) Im Übrigen gilt für die Übermittlung der nach § 39 gespeicherten Daten im Rahmen der Zwecke nach § 38 an ausländische öffentliche ...
§ 44 FahrlG Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
... gelten für die Verarbeitung und Nutzung der nach § 39 gespeicherten Daten 1. zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung § ...
§ 45 FahrlG Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern (vom 01.05.2014)
... Die nach § 39 Abs. 3 gespeicherten Daten dürfen von der nach § 32 zuständigen Behörde oder ... und zu beseitigen und um diese Register zu vervollständigen. (2) Die nach § 39 Abs. 1 und 2 gespeicherten Daten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die nach § 32 ...
§ 47 FahrlG Löschung der Daten
... auf Grund des § 39 gespeicherten Daten sind 1. zehn Jahre nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ... nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder sofortigen Vollziehbarkeit bei Entscheidungen nach § 39 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 7, 2. fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft ... 2. fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft bei Entscheidungen nach § 39 Abs. 2 Nr. 6, 3. fünf Jahre nach Erlöschen oder Beendigung der ... der Erlaubnisse, Anerkennungen, Rechtsverhältnisse und der Aktivitäten nach § 39 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 bis 9 oder nach Abgabe der Erklärungen nach § 39 Abs. 2 ... § 39 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 bis 9 oder nach Abgabe der Erklärungen nach § 39 Abs. 2 Nr. 4 und 5, 4. ein Jahr nach Ende der Wehrpflicht (§ 3 Abs. 3 ...
§ 48 FahrlG Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften (vom 07.12.2016)
... über den näheren Inhalt einschließlich der Personendaten der nach § 39 zu speichernden Eintragungen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313
Artikel 2 5. StVGuaÄndG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... § 31b Absatz 3," eingefügt. 11. In § 37 Absatz 2 Nummer 2, § 39 Absatz 2 Satz 1 im Einleitungssatz, § 40 Absatz 1, in der Überschrift zu § 42, in ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 418
Artikel 1 4. FahrlGÄndG
... 10 Abs. 1 Satz 2 oder § 20 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 20. Dem § 39 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: „Eine Fahrlehrerlaubnis zur ... dieses Gesetzes (1) Die nach § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 6 dieses Gesetzes oder in Verbindung mit § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 ... ist. (2) Im Übrigen gilt für die Übermittlung der nach § 39 gespeicherten Daten im Rahmen der Zwecke nach § 38 an ausländische öffentliche ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2307, 2307; aufgehoben durch § 19 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346
§ 16 FahrlGDV Inhalt der Registrierung nach § 39 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes
... 38 des Fahrlehrergesetzes einzutragen: 1. bei Erlaubnissen und Anerkennungen (§ 39 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und 9 des Fahrlehrergesetzes) a) zur Person des Inhabers der ... der Ausbildungsfahrlehrer mit den Angaben nach Nummer 1, 3. gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 10 des Fahrlehrergesetzes die im Rahmen von § 42 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes ...

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1346; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
§ 16 FahrlGDV Inhalt der Registrierung nach § 39 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes
... 38 des Fahrlehrergesetzes einzutragen: 1. bei Erlaubnissen und Anerkennungen (§ 39 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und 9 des Fahrlehrergesetzes) a) zur Person des Inhabers der ... und der Ausbildungsfahrlehrer mit den Angaben nach Nummer 1, 3. gemäß § 39 Absatz 3 Nummer 10 des Fahrlehrergesetzes die im Rahmen von § 42 Absatz 2 des ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 59 FeV Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister (vom 01.08.2007)
... Aktenzeichen. (2) Über Entscheidungen und Erklärungen im Rahmen des § 39 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes werden gespeichert: 1. die Angaben zur Person nach ...