interne Verweise§ 17c EZulV Ausschluss der Zulage (vom 01.01.2020) ... c) Beamten und Soldaten, die aa) Zulagen nach § 22, §§ 23m, 23o oder § 23p erhalten oder bb) Auslandsdienstbezüge oder einen ...
§ 23h EZulV Zulage für Fallschirmspringer (vom 01.05.2017) ... nach § 23m Absatz 1 und der Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr nach § 23o in Höhe von 89,47 Euro monatlich, 3. der Bergführerzulage nach § 23l ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... und Krankenpflege". g) Nach der Angabe zu § 23n wird folgende Angabe zu § 23o eingefügt: „§ 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der ... der Angabe zu § 23n wird folgende Angabe zu § 23o eingefügt: „ § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr". h) Die Angabe zu ... die Wörter „und der Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr nach § 23o " eingefügt. 18. § 23i wird wie folgt gefasst: „§ ... Euro" ersetzt. 21. Nach § 23n wird folgender § 23o eingefügt: „§ 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der ... 21. Nach § 23n wird folgender § 23o eingefügt: „ § 23o Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr (1) Soldaten erhalten eine ...
Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 5 BesStMV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... 23b (weggefallen) § 23c (weggefallen)". c) Nach der Angabe zu § 23o werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 23p Zulage für ... aa wird die Angabe „oder § 23m" durch die Angabe „, §§ 23m, 23o oder § 23p" ersetzt. 7. § 22 wird wie folgt geändert: ... der Gesamtbetrag die Zulage nach Absatz 2 Nummer 1 nicht übersteigt." 14. § 23o wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... die Zulage nach § 23m Absatz 2 Nummer 1 nicht übersteigt." 15. Nach § 23o werden die folgenden §§ 23p bis 23r eingefügt: „§ 23p Zulage ... Spezialkräfte, die weder die Voraussetzungen nach § 23m noch die Voraussetzungen nach § 23o erfüllen, erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie 1. für die Teilnahme an ...
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