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Zitierungen von § 19 EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22a EZulV Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal (vom 01.01.2020)
... von Flügen aus anderen Kalendermonaten und von Reiseflügen ist nicht zulässig; § 19 ist nicht anzuwenden. Zusatzqualifikation im Sinne der Nummer 1 sind insbesondere ...
§ 23a EZulV Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts (vom 01.05.2017)
... gilt der Zeitraum vom Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens. § 19 ist nicht anzuwenden. (3) Sofern die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 ...
§ 23f EZulV Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes (vom 01.01.2020)
... vermindert sich die Fliegerzulage für jeden fehlenden Flug um 9,20 Euro. § 19 ist nicht anzuwenden. (4) Werden Luftfahrzeugführer als Fluglehrer verwendet und ...
§ 24 EZulV Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen (vom 01.01.2020)
... Abweichend von Abschnitt 3 gelten § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 5 in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung fort 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 2 BwAttraktStG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... weitergewährt bis zum Ende des sechsten Monats, der auf den Eintritt der Unterbrechung folgt; § 19 Absatz 2 der Erschwerniszulagenverordnung in der am 22. März 2012 geltenden Fassung gilt entsprechend, 4. bei einem Wechsel ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Als Einsatzzeit gilt der Zeitraum vom Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens. § 19 ist nicht anzuwenden. (3) Sofern die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 ...

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)
... bis zum Ende des sechsten Monats, der auf den Eintritt der Unterbrechung folgt; § 19 Absatz 2 der Erschwerniszulagenverordnung in der am 22. März 2012 geltenden Fassung gilt ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... in festen Monatsbeträgen § 18 Entstehen des Anspruchs § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit § ... „Entstehen" ersetzt. b) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 19 bis 26" durch die Wörter „Vorschriften dieses Abschnitts" ersetzt.  ... durch die Wörter „Vorschriften dieses Abschnitts" ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden vor dem Wort ... und der Postnachfolgeunternehmen (1) Abweichend von Abschnitt 3 gelten § 19 Absatz 1 und § 20 Absatz 5 in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung fort  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... Flügen aus anderen Kalendermonaten und von Reiseflügen ist nicht zulässig; § 19 ist nicht anzuwenden." cc) Der bisherige Satz 3 wird aufgehoben. c) ...