interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... mit kontaminierten Personen oder Gegenständen". f) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zulage für besondere Dienste in der ... f) Die Angabe zu § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege". g) Nach ... a gilt nicht für Beamte im Sicherungsdienst des Bundeskriminalamtes." 10. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zulage für besondere Dienste in der ... des Bundeskriminalamtes." 10. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege (1) Beamte des ...
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2444
Artikel 10 BBVAnpÄndG 2021/2022 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 21 folgende Angabe eingefügt: „§ 21a Zulage für die Behandlung und ... für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten". 2. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Zulage für die ... sind. (2) Sofern neben den Voraussetzungen nach Absatz 1 auch die Voraussetzungen nach § 21 Absatz 2 oder 3 erfüllt sind, wird nur die höhere Zulage ...
Artikel 11 BBVAnpÄndG 2021/2022 Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst: „§ 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 21 wie folgt gefasst: „ § 21 Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege". ... allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege". 2. § 21 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach den Wörtern ...
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... der zulageberechtigenden Tätigkeit § 20 (weggefallen) § 21 Zulage für den Krankenpflegedienst § 22 Zulage für besondere ... 16. § 20 wird aufgehoben. 17. Die Überschrift des § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zulage für den ... 17. Die Überschrift des § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Zulage für den Krankenpflegedienst". 18. In der Überschrift des § ...
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