interne Verweise§ 7 EZulV Allgemeine Voraussetzungen (vom 01.05.2017) ... (3) Die Zulage wird nicht gewährt neben der Minentaucherzulage nach § 23e und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV ... eine als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesene Stellenzulage." 5. In § 23e Abs. 4 wird die Angabe § 23c und der Fliegerzulage nach § 23f" durch die ...
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 23e werden die Wörter „Kampfschwimmer und" gestrichen. b) Die Angabe zu ... Wörter „Kampfschwimmer- oder" gestrichen und werden nach der Angabe „§ 23e " die Wörter „und der Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr nach § ... „0,77 Euro" durch die Angabe „1,07 Euro" ersetzt. 15. § 23e wird wie folgt gefasst: „§ 23e Zulage für Minentaucher (1) ... Euro" ersetzt. 15. § 23e wird wie folgt gefasst: „§ 23e Zulage für Minentaucher (1) Soldaten, die als Minentaucher verwendet werden oder ...
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV ... „(3) Die Zulage wird nicht neben der Minentaucherzulage nach § 23e Absatz 2 gewährt." 7. Dem § 11 wird folgender Absatz 5 angefügt: ... Die Zulagen nach den Absätzen 1 und 2 werden nicht neben der Minentaucherzulage nach § 23e Absatz 2 gewährt." 8. Die Überschrift vor ... 4. Juli 1990 (BGBl. I S. 1389)" gestrichen. 17. § 23e wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „184,07 Euro" ... In Nummer 1 werden die Wörter „Kampfschwimmer- oder Minentaucherzulage nach § 23e " durch die Wörter „Kampfschwimmerzulage nach § 23e Absatz 1" ersetzt. ... nach § 23e" durch die Wörter „Kampfschwimmerzulage nach § 23e Absatz 1" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: ... wird angefügt: „Sie wird nicht neben der Minentaucherzulage nach § 23e Absatz 2 gewährt." 20. § 23i wird wie folgt gefasst: ...
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