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Zitierungen von § 23j EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23j EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV
... die Wörter „Spezialkräfte der Bundeswehr" ersetzt. 7. In § 23j Abs. 3 wird die Angabe „und § 23i" durch die Angabe „, 23i und 23m" ...

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... die Wörter „Kampfschwimmer und" gestrichen. b) Die Angabe zu § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in ... b) Die Angabe zu § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des ... durch die Angabe „85,90 Euro" ersetzt. 20. § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten ... 20. § 23j wird wie folgt gefasst: „§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „, einer Zulage nach § 23j " gestrichen und wird die Angabe „34,51 Euro" durch die Angabe „48,31 ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 828
Artikel 1 11. EZulVÄndV Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 26 Übergangsregelung für Führer oder Ausbilder im Außendienst § 23j ist in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung bis zum 31. Mai 2015 weiter ...
Artikel 2 11. EZulVÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... nach § 23f nur gewährt, soweit sie diese übersteigt." 19. § 23j Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Verbunkerte Anlagen sind Bauwerke, die  ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst § 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außendienst § 23k Zulage ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... nach § 23h nur gewährt, soweit sie diese übersteigt." 21. § 23j wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...