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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 9 - Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (WiKonzUG k.a.Abk.)

G. v. 31.12.1960; BGBl. 1961 I S. 9; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.05.1961; FNA: 704-2 Auskunftspflicht der Wirtschaft
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§ 9



(aufgehoben)

 
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Zitierungen von § 9 Gesetz über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WiKonzUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiKonzUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WiKonzUG
... des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder zur Verfolgung anderer als der in § 9 bezeichneten Ordnungswidrigkeiten verwendet werden. Die Vorschriften der §§ 175, 179, ...