Zitierungen von § 24 GrStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GrStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 GrStG Zerlegung des Steuermessbetrags (vom 03.12.2019)
... der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag vorbehaltlich des § 24 anteilig in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes
... § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags § 23 Zerlegungsstichtag § 24 Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung ... zuständig ist." 11. In § 20 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 24 Abs. 2" durch die Angabe „§ 224 Absatz 2" ersetzt. 12. § 22 ... der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag vorbehaltlich des § 24 anteilig in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen ...


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