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Zitierungen von § 37 GrStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 GrStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 GrStGÄndG Änderung des Grundsteuergesetzes
... für die übrigen in der Gemeinde liegenden Grundstücke sein." 2. Dem § 37 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 25 Absatz 4 und 5 in der am ...

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 3 GrStRefG Änderung des Grundsteuergesetzes
... an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitpunkt." 19. § 37 wird aufgehoben. 20. Der bisherige § 38 wird § 37 und wird wie folgt ... 19. § 37 wird aufgehoben. 20. Der bisherige § 38 wird § 37 und wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird Absatz 1 und die Angabe ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 38 JStG 2009 Änderung des Grundsteuergesetzes
... Beginn des Erlasszeitraums geschätzte übliche Jahresrohmiete." 2. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Anwendung des Gesetzes Diese ... Jahresrohmiete." 2. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Anwendung des Gesetzes Diese Fassung des Gesetzes gilt erstmals für die ...
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