Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
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§ 3 - Öko-Landbaugesetz (ÖLG)

neugefasst durch B. v. 12.08.2005 BGBl. I S. 2431; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2358
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7847-23 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Kontrollsystem


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Vorbehaltlich einer Verordnung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird das Kontrollverfahren nach Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 und Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 von Kontrollstellen durchgeführt, soweit die Aufgabenwahrnehmung nicht mit der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens verbunden ist.

(1a) Einzelhändler, die Erzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 direkt an den Endverbraucher oder -nutzer verkaufen, sind von dem Einhalten der Pflichten nach Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 freigestellt, soweit sie diese Erzeugnisse nicht selbst erzeugen oder erzeugen lassen, aufbereiten oder aufbereiten lassen, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder lagern lassen oder aus einem Drittland einführen oder einführen lassen.

(2) Eine Tätigkeit nach Artikel 8 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 ist, vorbehaltlich des Absatzes 1a, gleichzeitig mit deren Aufnahme gemäß Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden und gemäß Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 dem Kontrollverfahren zu unterstellen.

(3) Ein Unternehmen darf erstmals Erzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau nach Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 vermarkten, wenn es seine Pflichten nach Absatz 2 erfüllt hat und die Erstkontrolle gemäß Anhang III Abschnitt Allgemeine Vorschriften Nr. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 durchgeführt worden ist.

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Zitierungen von § 3 ÖLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ÖLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ÖLG Überwachung
... innergemeinschaftlich verbringen oder vermarkten, sowie Kontrollstellen im Sinne des § 3 Abs. 1 haben den zuständigen Behörden auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die ...
§ 12 ÖLG Bußgeldvorschriften
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 10 Nr. 1 eine Meldung nicht, ...
§ 14 ÖLG Übergangsvorschriften
... 2092/91 gelten bis zum 1. Januar 2006. (3) Bis zum 1. Juli 2005 sind die §§ 3 und 7 in der am 16. Juni 2005 geltenden Fassung anzuwenden. (4) § 5 Abs. 1a ist ...


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