§ 14 Zweck
(1) 1Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. 2Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
(2) Rechtzeitig erhoben sind Einwendungen, die innerhalb der Einwendungsfrist bei den in
§ 12 Absatz 1 genannten Behörden eingegangen sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 12 9. BImSchV Einwendungen (vom 09.07.2024) ... der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14 , ob im Genehmigungsverfahren ein Erörterungstermin nach § 10 Absatz 6 des ...
§ 24 9. BImSchV Vereinfachtes Verfahren (vom 14.12.2017) ... dem vereinfachten Verfahren sind § 4 Abs. 3, die §§ 8 bis 10a, 12, 14 bis 19 und die Vorschriften, die die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ...
Zitat in folgenden NormenIndustriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Artikel 5 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1011, 3756; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
V. v. 15.10.2019 BGBl. I S. 1467
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV ... „nach Absatz 1" die Angabe „bis 3" eingefügt und die Wörter „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt. ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 7" ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Wörter „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt. ... und Einwendungen Dritter." cc) Im neuen Satz 4 wird die Angabe „ § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 " durch die Angabe „§ 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2" ersetzt und das Wort ... 1, § 10a Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 13 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 2 , § 17 Absatz 2 Satz 2, § 19 Absatz 1 Satz 6, § 20 Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a Satz ...
Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
G. v. 23.10.2007 BGBl. I S. 2470
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4529/a62783.htm