§ 27 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV ... h) Die Angaben „§ 26 (gegenstandslos)" und „ § 27 Inkrafttreten" werden aufgehoben. 2. § 1 wird wie folgt geändert: ... geltenden Fassung dieser Verordnung vorgelegt wurden." 24. Die §§ 26 und 27 werden aufgehoben. 25. Die folgende Anlage wird angefügt: ...
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